Aufgund von Artikel 20 Absatz 1 des Immobilienvermittlungsgesetzes („Narodne novine“ Nummer: 69/26) legt Denizet d.o.o. für Immobilienverkehr mit Sitz in Trogir, Adresse: Obala kralja Zvonimira 23 A, eine im Vermittlerregister für Immobilienverkehr in der Republik Kroatien bei der Kroatischen Wirtschaftskammer eingetragene Immobilienvermittlungsagentur, Registernummer der Eintragung 681/2009 (im Folgenden: Agentur Denizet d.o.o.), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen) fest. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Vermittlungsvertrags, der zwischen der Agentur Denizet d.o.o. als Vermittler und einer natürlichen/juristischen Person als Auftraggeber geschlossen wird.
Der Auftraggeber ist eine natürliche oder juristische Person, die mit der Immobilienvermittlungsagentur einen schriftlichen Vermittlungsvertrag abschließt (Verkäufer, Käufer, Pächter, Verpächter, Vermieter, Mieter und andere potenzielle Teilnehmer am Immobilienverkehr).
1. IMMOBILIENANGEBOT
1.1. Das Immobilienangebot der Agentur Denizet d.o.o. basiert auf Daten, die die Agentur schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Wege vom Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten erhalten hat.
1.2. Die Agentur Denizet d.o.o. behält sich das Recht auf Fehler in der Beschreibung und im Preis der Immobilie vor, sowie die Möglichkeit, dass die beworbene Immobilie bereits verkauft (oder vermietet) wurde oder dass der Eigentümer vom Verkauf (oder von der Vermietung) Abstand genommen hat, sofern diese Fehler auf die Nichterfüllung der Pflichten des Auftraggebers zurückzuführen sind.
1.3. Angebote und Mitteilungen der Agentur Denizet d.o.o. müssen vom Auftraggeber als Geschäftsgeheimnis behandelt werden und dürfen Dritten nur mit schriftlicher Genehmigung der Agentur zugänglich gemacht werden.
1.4. Sollte dem Empfänger des Angebots die von der Agentur Denizet d.o.o. angebotene Immobilie bereits bekannt sein, ist er verpflichtet, die Agentur unverzüglich schriftlich, mündlich oder elektronisch darüber zu informieren. Andernfalls haftet der Auftraggeber für den der Agentur Denizet d.o.o. entstandenen Schaden (tatsächliche Kosten nach dem Vermittlerstundensatz oder die Vermittlungsprovision).
2. VERMITTLUNGSVERTRAG IM IMMOBILIENVERKEHR
2.1. Die Agentur Denizet d.o.o. als Vermittler und der Auftraggeber sind verpflichtet, einen Immobilienvermittlungsvertrag in schriftlicher Form zu unterzeichnen. Integraler Bestandteil jedes Vermittlungsvertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur Denizet d.o.o. sowie die Preisliste.
2.2. Durch den Immobilienvermittlungsvertrag verpflichtet sich die Agentur Denizet d.o.o., eine dritte Person ausfindig zu machen und mit dem Auftraggeber in Kontakt zu bringen, um über den Abschluss eines bestimmten Rechtsgeschäfts zur Übertragung oder Begründung eines bestimmten Rechts an der Immobilie zu verhandeln und dieses abzuschließen (Kaufvertrag, Tauschvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag über Geschäftsräume). Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur Denizet d.o.o. die vereinbarte Vermittlungsprovision zu zahlen, wenn dieses Rechtsgeschäft zustande kommt.
2.3. Bei der Vermittlung des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts für die betreffende Immobilie hat die Agentur Denizet d.o.o. den Auftraggeber
mit einer dritten Person in Kontakt gebracht, wenn sie:
• den Auftraggeber zur Besichtigung der betreffenden Immobilie geführt oder angewiesen hat,
• ein Treffen zwischen dem Auftraggeber und der dritten Person oder deren Bevollmächtigten zur Verhandlung und/oder zum Abschluss des vermittelten Rechtsgeschäfts organisiert hat,
• Daten (z. B. Vor- und Nachname und/oder Telefonnummer und/oder Handynummer und/oder E-Mail) der dritten Person oder deren Bevollmächtigten mitgeteilt hat,
• den genauen Standort und/oder Daten der angeforderten Immobilie mitgeteilt hat.
2.4. Dritte Person ist:
• der Eigentümer der Immobilie/Käufer, Mieter, Pächter der Immobilie,
• ein Blutsverwandter in gerader Linie bis zu jedem Grad und in der Seitenlinie bis einschließlich zum dritten Grad, der Ehegatte/Lebenspartner (auch wenn die Ehe/Lebensgemeinschaft beendet ist)
oder ein Verschwägerter bis einschließlich zum zweiten Grad sowie der Vormund oder Pfleger, Adoptivvater oder Adoptivsohn des Eigentümers der Immobilie/Käufers, Mieters, Pächters der
Immobilie.
3. PFLICHTEN DES VERMITTLERS
3.1. Die Agentur Denizet d.o.o. ist verpflichtet, sich zu bemühen, eine Person für den Abschluss des vermittelten Geschäfts zu finden und mit dem Auftraggeber in Kontakt zu bringen.
3.2. Die Agentur Denizet d.o.o. ist verpflichtet, den Auftraggeber mit dem durchschnittlichen Marktpreis ähnlicher Immobilien vertraut zu machen, die Gegenstand des zwischen der Agentur Denizet d.o.o. und dem Auftraggeber geschlossenen Vermittlungsvertrags sind. Die Agentur Denizet d.o.o. wird den Auftraggeber über die Lage des Immobilienmarktes informieren und ihn so bei der Festlegung bzw. Annahme des angebotenen Preises für die betreffende Immobilie beraten.
3.3. Die Agentur Denizet d.o.o. ist verpflichtet, Einsicht in die Dokumente zu nehmen, die das Eigentum oder ein anderes dingliches Recht an der betreffenden Immobilie nachweisen, und den Auftraggeber auf rechtliche Mängel der Immobilie hinzuweisen, insbesondere auf mögliche Risiken eines ungeklärten Grundbuchstands der betreffenden Immobilie sowie auf das Fehlen von Bau- und Nutzungsgenehmigungen gemäß der Gesetzgebung über Raumordnung und Bauwesen sowie auf die Notwendigkeit eines Energieausweises.
3.4. Die Agentur Denizet d.o.o. ist verpflichtet, falls Gegenstand der Vermittlung ein Grundstück ist, dessen Zweckbestimmung gemäß den Vorschriften über die Raumordnung zu prüfen.
3.5. Die Agentur Denizet d.o.o. ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Präsentation der Immobilie auf dem Markt zu ergreifen, insbesondere die betreffende Immobilie zu inserieren und andere Handlungen im Rahmen der üblichen Präsentation der Immobilie vorzunehmen.
3.6. Die Agentur Denizet d.o.o. ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu schützen und auf schriftliche Anordnung des Auftraggebers Daten über die betreffende Immobilie und/oder im Zusammenhang mit der betreffenden Immobilie als Geschäftsgeheimnis zu wahren.
3.7. Die Agentur Denizet d.o.o. ist verpflichtet, den Auftraggeber über alle für das beabsichtigte Geschäft wichtigen Umstände zu informieren, die ihr bekannt sind oder bekannt sein müssen.
3.8. Die Agentur Denizet d.o.o. ist verpflichtet, Dritten bei der Besichtigung der von ihr vermittelten Immobilie eine Besichtigungsbestätigung zur Unterzeichnung vorzulegen. Die Unterzeichnung der Besichtigungsbestätigung gilt nicht als Vermittlungsvertrag und enthält keine Bestimmungen, die den Dritten zur Zahlung einer Vermittlungsprovision verpflichten.
4. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit der Agentur einen Immobilienvermittlungsvertrag in schriftlicher Form abzuschließen (Vermittlungsvertrag oder Exklusivvermittlungsvertrag).
4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur Denizet d.o.o. alle Dokumente zur Einsicht vorzulegen, die sein Eigentum an der Immobilie bzw. sein Recht an der Immobilie, die Gegenstand des Vermittlungsgeschäfts ist, nachweisen, einschließlich der Baugenehmigung, der Nutzungsgenehmigung, des Energieausweises und aller erforderlichen Dokumentationen im Zusammenhang mit der Immobilie, die Gegenstand des Vermittlungsgeschäfts ist.
4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Agentur Denizet d.o.o. über alle für die Durchführung der Vermittlung wesentlichen Daten zu informieren, was insbesondere genaue Daten über die betreffende Immobilie sowie den Preis einschließt, und die Agentur Denizet d.o.o. schriftlich über alle Änderungen im Zusammenhang mit dem Geschäft zu informieren, für das der Auftraggeber die Agentur Denizet d.o.o. bevollmächtigt hat.
4.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur Denizet d.o.o. und Dritten, die am Abschluss des vermittelten Geschäfts interessiert sind, die Besichtigung der betreffenden Immobilie in Begleitung der Agentur Denizet d.o.o. nach vorheriger Ankündigung durch die Agentur Denizet d.o.o. zu ermöglichen.
4.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Abschluss des vermittelten Geschäfts bzw. nach Abschluss des Vorvertrags, durch den sich der Auftraggeber zum Abschluss des vermittelten Rechtsgeschäfts verpflichtet hat, der Agentur Denizet d.o.o. die vereinbarte Vermittlungsprovision in der Weise zu zahlen, wie sie im zwischen der Agentur Denizet d.o.o. und dem Auftraggeber geschlossenen Vermittlungsvertrag festgelegt ist.
4.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur Denizet d.o.o. die während der Vermittlung entstandenen Kosten, die über die üblichen Vermittlungskosten hinausgehen, in der Weise zu erstatten, wie sie im zwischen der Agentur Denizet d.o.o. und dem Auftraggeber geschlossenen Vermittlungsvertrag festgelegt ist, sowie die tatsächlichen Kosten, die durch die Nichterfüllung der Pflichten des Auftraggebers entstanden sind.
4.7. Falls der Auftraggeber anonym bleiben möchte, ist er nicht verpflichtet, seine Identität gegenüber Dritten bis zum Abschluss des Rechtsgeschäfts offenzulegen.
5. VERMITTLUNGSPROVISION - PREISLISTE
5.1. Die Agentur Denizet d.o.o. erwirbt das Recht auf die Vermittlungsprovision mit dem Abschluss des Vorvertrags für das vermittelte Rechtsgeschäft bzw. mit dem Abschluss des Vertrags für das vermittelte Rechtsgeschäft, falls kein Abschluss eines Vorvertrags für das vermittelte Rechtsgeschäft stattgefunden hat.
5.2. Vermittlungsprovision bei der Vermittlung von Kauf und Verkauf von Immobilien
Die Höhe der Vermittlungsprovision bei der Vermittlung von Kauf und Verkauf von Immobilien beträgt höchstens 6 % des erzielten Kaufpreises zuzüglich der Mehrwertsteuer (MwSt. von 25 %), jedoch
nicht weniger als 6.000,00 EUR zuzüglich der Mehrwertsteuer (MwSt. von 25 %), und zwar in Fällen, in denen der Kaufpreis der Immobilie weniger als 100.000,00 EUR beträgt. Sie wird durch den
zwischen der Agentur Denizet d.o.o. und dem Auftraggeber geschlossenen Immobilienvermittlungsvertrag festgelegt.
5.3. Vermittlungsprovision bei der Vermittlung eines Immobilientauschs
Die Höhe der Vermittlungsprovision bei der Vermittlung eines Immobilientauschs beträgt höchstens 6 % des Marktwertes der Immobilie, die der Auftraggeber durch den Tausch erworben hat, zuzüglich
der Mehrwertsteuer (MwSt. von 25 %) und wird durch den zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber geschlossenen Immobilienvermittlungsvertrag festgelegt.
5.4. Vermittlungsprovision bei der Vermittlung von Vermietung/Anmietung und Verpachtung/Anpachtung von Immobilien:
Die Höhe der Vermittlungsprovision bei der Vermittlung von Vermietung/Anmietung und Verpachtung von Immobilien beträgt höchstens zwei Monatsmieten/Monatspachten des abgeschlossenen
Miet-/Pachtvertrags zuzüglich der Mehrwertsteuer (MwSt. von 25 %) und wird durch den zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber geschlossenen Immobilienvermittlungsvertrag festgelegt.
5.5. Schuldner der Vermittlungsprovision ist der Auftraggeber. Wenn die Agentur Denizet d.o.o. für dieselbe Immobilie einen Vermittlungsvertrag mit zwei Auftraggebern abgeschlossen hat und in diesen Verträgen vereinbart wurde, dass beide Vertragsparteien die Vermittlungsprovision zahlen, darf der Gesamtbetrag der von beiden Auftraggebern für dieselbe Immobilie erhobenen Vermittlungsprovision den Höchstsatz der Vermittlungsprovision von 6 % des erzielten Kaufpreises zuzüglich der Mehrwertsteuer (MwSt. von 25 %) bzw. 6.000,00 EUR zuzüglich der Mehrwertsteuer (MwSt. von 25 %) im Falle, dass der Kaufpreis der Immobilie weniger als 100.000,00 EUR beträgt, bzw. zwei Monatsmieten/Monatspachten des abgeschlossenen Miet-/Pachtvertrags zuzüglich der Mehrwertsteuer (MwSt. von 25 %) nicht überschreiten.
5.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur Denizet d.o.o. die Vermittlungsprovision zu zahlen, wenn ein Blutsverwandter in gerader Linie bis zu jedem Grad und in der Seitenlinie bis einschließlich zum dritten Grad, der Ehegatte/Lebenspartner (auch wenn die Ehe/Lebensgemeinschaft beendet ist) oder ein Verschwägerter bis einschließlich zum zweiten Grad sowie der Vormund oder Pfleger, Adoptivvater oder Adoptivsohn des Auftraggebers das vermittelte Rechtsgeschäft mit der dritten Person abschließt, mit der die Agentur Denizet d.o.o. den Auftraggeber in Kontakt gebracht hat.
5.7. Die Agentur Denizet d.o.o. hat Anspruch auf die Auszahlung der Vermittlungsprovision nach Beendigung des Vermittlungsvertrags, wenn der Auftraggeber ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, das überwiegend das Ergebnis der Tätigkeit der Agentur Denizet d.o.o. als Vermittler ist, und zwar innerhalb eines Zeitraums, der nach Beendigung des betreffenden Vermittlungsvertrags nicht länger als die Dauer des abgeschlossenen Vermittlungsvertrags ist.
5.8. Tritt der Auftraggeber während des Abschlusses des vermittelten Geschäfts vom Abschluss des Rechtsgeschäfts zurück, ist er verpflichtet, der Agentur Denizet d.o.o. die während der Vermittlung entstandenen tatsächlichen Kosten zu erstatten, insbesondere die Kosten für die aufgewendete Zeit nach dem Vermittlerstundensatz, die Werbekosten und sonstige entstandene Kosten.
5.9. Vermittlerstundensatz:
Die Höhe des Vermittlerstundensatzes beträgt 70,00 EUR für jede angefangene Stunde zuzüglich der Mehrwertsteuer (MwSt. von 25 %).
5.10. Die Agentur Denizet d.o.o. darf keine Vermittlungsprovision von Dritten verlangen, die im Rechtsgeschäft die Rolle des Käufers, Mieters oder eine andere Rolle einnehmen und keinen Vermittlungsvertrag mit der Agentur Denizet d.o.o. abgeschlossen haben.
5.11. Der Vermittler erbringt keine Dienstleistungen der Rechtsvertretung, Dokumentenerstellung, Übersetzung, architektonische, geodätische oder energetische Prüfungen, und solche Kosten sind nicht in der Basisvermittlungsprovision enthalten. Alle genannten Dienstleistungen werden direkt zwischen dem Auftraggeber (oder Dritten) und den autorisierten externen Experten realisiert.
5.12. Die Kosten für die Beglaubigung von Unterschriften auf Dokumenten, die Solemnisierung von Kreditverträgen oder die Hinterlegung von Dokumenten und Geld trägt der Käufer bzw. Mieter (unabhängig davon, ob er den Status des Auftraggebers oder eines Dritten hat), es sei denn, die Vertragsparteien des Hauptrechtsgeschäfts vereinbaren schriftlich etwas anderes.
5.13. Die Kosten für die Übersetzung von Dokumenten und die Anwesenheit bei der Unterzeichnung trägt diejenige Partei im Verfahren (Auftraggeber oder Dritte), die die Übersetzung benötigt oder in deren Interesse sie durchgeführt wird.
5.14. Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Erstellung des Vorvertrags und/oder Vertrags sowie die Kosten für Architekten, Geometer oder die Erstellung des Energieausweises trägt der Käufer bzw. Mieter, es sei denn, die Vertragsparteien des Hauptrechtsgeschäfts vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
6. BEENDIGUNG DES VERMITTLUNGSVERTRAGS
6.1. Der Immobilienvermittlungsvertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen und endet mit Ablauf der Frist, für die er geschlossen wurde, wenn innerhalb dieser Frist das vermittelte Rechtsgeschäft nicht abgeschlossen wurde.
7. SCHADENSERSATZHAFTUNG
7.1. Der Auftraggeber haftet für Schäden, wenn er arglistig gehandelt hat, wenn er wesentliche Informationen für die Vermittlungsgeschäfte verschwiegen oder unrichtige Angaben gemacht hat und dadurch die Agentur Denizet d.o.o. und/oder Dritte getäuscht hat.
7.2. Der Auftraggeber haftet für Schäden auch im Falle von vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten gegenüber der Agentur Denizet d.o.o. (z. B. Verhinderung der Besichtigung der Immobilie, unbegründete Absage eines vereinbarten Termins zu Verhandlungen bei der Realisierung des vermittelten Geschäfts).
7.3. Die Agentur Denizet d.o.o. hat das Recht, Schadensersatz in Höhe der tatsächlichen Kosten und des entgangenen Gewinns in den unter den Punkten 1.4., 7.1. und 7.2. genannten Fällen zu fordern, wobei diese Höhe nicht höher als die vereinbarte Vermittlungsprovision sein darf.
7.4. Die Agentur Denizet d.o.o. verfügt über eine vereinbarte Berufshaftpflichtversicherung für Schäden, die sie dem Auftraggeber oder Dritten bei der Durchführung der Vermittlung zufügen könnte.
8. ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN IMMOBILIENAGENTUREN
8.1. Die Agentur Denizet d.o.o. arbeitet mit anderen in- und ausländischen Immobilienvermittlungsagenturen zusammen und ist zur Zusammenarbeit bereit, sofern diese die grundlegenden ethischen Grundsätze des Kodex der Geschäftsethik der Vereinigung des Immobilienhandels bei der Kroatischen Wirtschaftskammer einhalten.
9. ANWENDUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND STREITBEILEGUNG
9.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Immobilienvermittlungsvertrags. Auf Beziehungen, die durch diese Geschäftsbedingungen und/oder den betreffenden Vermittlungsvertrag nicht geregelt sind, finden die allgemeinen Vorschriften des kroatischen Obligationsrechts Anwendung.
9.2. Die Agentur Denizet d.o.o. und der Auftraggeber werden versuchen, gegenseitige Unstimmigkeiten gütlich beizulegen. Im Falle eines Rechtsstreits vereinbaren sie die Zuständigkeit des Gerichts in Split und die Anwendung des kroatischen materiellen Rechts.
In Trogir, am 6. Juli 2026
Denizet Nekretnine d.o.o.
Obala kralja Zvonimira 23
21220 Trogir, Kroatien
mobil: +385 - (0)95 3553 265
